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VfGH leitet Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer ein
Ergebnis soll bis zum Sommer vorliegen
(APA) - Nach der Aufhebung der Erbschaftssteuer hat der Verfassungsgerichtshof nun auch das angekündigte Verfahren zur Schenkungssteuer offiziell eingeleitet. Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes bestehen gegen die Schenkungssteuer "gleichgelagerte Bedenken" wie gegen die Erbschaftssteuer. Diese wurde Anfang März gekippt, weil sie aufgrund veralteter Einheitswerte eingehoben wird, die seit Jahrzehnten nicht mehr an die reale Wertentwicklung des vererbten Grundbesitzes angepasst wurden.
Die Beratungen über das Gesetzprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer wollen die Verfassungsrichter nach Abschluss des Vorverfahrens in ihrer Juni-Session beginnen. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth sagte gegenüber der APA, dass mit einem Ergebnis noch "im Sommer" zu rechnen sei.
Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im gleichen Gesetz geregelt und haben im Vorjahr rund 132 Mio. Euro eingebracht. Nach der Aufhebung der Erbschaftssteuer (sie läuft am aus) wird allgemein damit gerechnet, dass die Verfassungsrichter auch die Abgabe auf "Schenkungen unter Lebenden" (wie es im Gesetz heißt) kippen werden.
Abzuwarten bleibt übrigens, wie die Regierung auf das Verfahren reagiert: Die SPÖ wollte ja ursprünglic...