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Neue gesetzliche Regeln für Websites und Newsletters
Einbeziehung von Websites und Newsletters in den Regelungsrahmen des MedienG
Ab haben Betreiber von Websites und Versender von Newsletters medienrechtliche Offenlegungs- und Impressumspflichten und in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Gegendarstellung zu beachten. Die Mediengesetznovelle 2005, die am in Kraft tritt, bezieht Internet-Medien wie Websites und Newsletters nunmehr auch ausdrücklich in das MedienG ein. Schon bisher war in Lehre und Rechtsprechung anerkannt, dass etwa Websites Medien i. S. d. MedienG darstellen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Regelung im MedienG gab es jedoch zahlreiche Anwendungsprobleme.
1. Begriffsdefinitionen
Nach der neuen Definition des Begriffs "periodisches Medium" in § 1 Abs. 1 Z 2 MedienG sind darunter auch periodische elektronische Medien zu verstehen. Gem. § 1 Abs. 1 Z 5 a MedienG ist ein periodisches elektronisches Medium ein Medium, das auf elektronischem Weg
• ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm),
• abrufbar ist (Website) oder
• wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird ("wiederkehrendes elektronisches Medium", z. B. Newsletter).
Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass sowohl Websites als auch Newsletters, die viermal jährlich in vergleichbarer Gestaltung ausgesandt werden,...