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SWK 19, 1. Juli 2005, Seite T 80

Initiativantrag zum Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz

Der , C-462/02 entschieden, dass die Umsätze von Glücksspielen in einer konzessionierten Spielbank nicht anders behandelt werden dürfen als die Umsätze außerhalb einer konzessionierten Spielbank. Derzeit werden die Umsätze von Geldspielautomaten außerhalb einer konzessionierten Spielbank steuerpflichtig behandelt, während diese Umsätze in einer konzessionierten Spielbank von der Umsatzsteuer befreit sind (sie unterliegen dort allerdings der Spielbankabgabe in Höhe von 48 %).

Um eine Gleichstellung zu erreichen, müssten die Umsätze entweder stets steuerfrei oder stets steuerpflichtig behandelt werden. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Steuerpflicht sämtlicher Umsätze vorgeschlagen. Durch Änderungen im Gebührengesetz soll der Standort Österreich für Veranstalter von Sportwetten wieder attraktiver gemacht werden. Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das UStG 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz - ABÄG) geändert werden auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuer/NeueGesetze/Ausspielungsbesteue_4040/_start.htm.

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