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SWK 19, 1. Juli 2005, Seite R 48
Gerichtsgebühren
• Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG wird mit der Überreichung der Klage begründet. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist daher nicht davon abhängig, ob die Forderung, deren Bestehen festgestellt werden soll, letztlich einbringlich ist oder nicht. - (TP 1 GGG), (Abweisung)
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