Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verpflichtende Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes angenommen. Gleichzeitig werden im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) die administrativen, standes- und disziplinarrechtlichen Voraussetzungen sowie Maßnahmen zur Liberalisierung beim Berufszugang, zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der Selbstverwaltung geschaffen. Die Qualitätskontrolle für die Wirtschafts- und Buchprüfer, die Genossenschaftsrevisionsverbände und den Sparkassen-Prüfungsverband hat alle drei Jahre in Form einer externen Qualitätsprüfung durch behördlich zugelassene Qualitätsprüfer zu erfolgen, wenn diese Berufe Unternehmen von öffentlichem Interesse wie börsenotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen und Pensionskassen prüfen, sonst alle sechs Jahre. Die erfolgreiche Qualitätsprüfung wird durch eine Bescheinigung behördlich bestätigt. Die Regierungsvorlage wird am 30. 6. im Wirtschaftsausschuss behandelt.
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz - A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG 2005) geändert wird - 970 d. B. (22. GP) - auf der Parlamentshomepage unter http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=90...