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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite 12

Gesellschafter-Geschäftsführer: DB

Der Umstand, dass die Gesellschaft Jahr für Jahr hohe Investitionen in das Anlagevermögen getätigt hat, stellt im Zusammenhang mit der Frage einer DB-Pflicht kein Indiz für ein Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers dar. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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