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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2003
(BMF) - In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.
Für das Jahr 2003 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:
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Altersgruppe | 0 bis 3 Jahre | 155 € |
bis 6 Jahre | 198 € | |
bis 10 Jahre | 255 € | |
bis 15 Jahre | 293 € | |
bis 19 Jahre | 344 € | |
bis 28 Jahre | 434 € |
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz. 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. ( GZ 07 0104/1-IV/7/03)