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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite T 22

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2003

(BMF) - In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Für das Jahr 2003 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:


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Altersgruppe
0 bis 3 Jahre
155 €
bis 6 Jahre
198 €
bis 10 Jahre
255 €
bis 15 Jahre
293 €
bis 19 Jahre
344 €
bis 28 Jahre
434 €

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz. 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. ( GZ 07 0104/1-IV/7/03)

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