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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite 12

Energieabgabenvergütung

Bei der Energieabgabenvergütung handelt es sich um eine gerade energieaufwendig produzierende Betriebe gegenüber anderen Betrieben begünstigende Regelung (mag sie auch keine unzulässige Beihilfe darstellen; vgl. hiezu das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom , B 2251/97), sodass die zu einem späteren Wirksamwerden eben dieser Begünstigung führende Regelung des § 2 Abs. 2 erster Satz EnAbgVG auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers liegend nicht gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt. - (§ 2 Abs. 2 EnAbgVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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