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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite 11

Zinsen: Vorschreibung

Auch für den Fall der nachträglichen Vorschreibung einer höheren Steuer kennt die Steiermärkische Landesabgabenordnung keine Zinsenvorschreibung. - (§ 186 Stmk. LAO), (Abweisung)

(, 0050, 0051, 0052)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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