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Darlehenskonvertierung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und im außerbetrieblichen Bereich
BMF: Existiert eine gestufte Qualität des Zufluss-Abfluss-Prinzips?
Nach Ansicht des BMF führt eine Darlehenskonvertierung durch einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner im Hinblick auf die Realisierung von Kursgewinnen/-verlusten zum gleichen Ergebnis wie die Konvertierung des Fremdwährungsdarlehens durch einen Bilanzierer. Diese Auffassung erscheint steuersystematisch nicht konsequent.
1. Außerbetrieblicher Bereich
Zur Darlehenskonvertierung im außerbetrieblichen Bereich vertritt das BMF in wortgetreuer Anlehnung an einen in ÖStZ 2001/297 veröffentlichten Fachbeitrag folgende Rechtsansicht: „Eine Verbindlichkeit stellt ein (negatives) Wirtschaftsgut dar, das i. S. d. § 30 EStG mit Eingehung der Verbindlichkeit angeschafft und mit Tilgung der Verbindlichkeit veräußert wird. Bloße Kursveränderungen in Zusammenhang mit einer auf Fremdwährung lautenden außerbetrieblichen Schuld führen zu keinen Einnahmen und damit zu keiner Steuerpflicht. Eine innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgende Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein Darlehen in Schilling (Euro) oder in eine über fixe Wechselkurse zum Schilling (Euro) gleichgeschaltete Währung führt zu Einkünften aus Spekulationsgeschäften in Höhe der Differenz der unterschiedlichen Tilgungsbeträge der ...