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Vorzeitige Abschreibung oder Sonderprämie?
Zur steueroptimalen Ausnützung der beiden Unterstützungsmaßnahmen
Anlässlich der Hochwasserkatastrophe in Österreich im August 2002 hat der Nationalrat das Hochwasserentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz 2002 (HWG 2002)verabschiedet, das ein ganzes Maßnahmenpaket mit dem Ziel, die Opfer der jüngsten Hochwasserkatastrophe speziell zu unterstützen, und Maßnahmen, die künftig - über den konkreten Anlassfall hinaus - Katastrophenopfern generell zugute kommen sollen, enthält. Unter anderem werden dabei für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen von Betriebsgebäuden und sonstigem Anlagevermögen eine „befristete vorzeitige Abschreibung" und eine „Sonderprämie" normiert. Nachfolgend werden die Steuerwirkungen dieser beiden Unterstützungsmaßnahmen erläutert und mit dem Ziel einander gegenübergestellt, eine für den Einzelfall steueroptimale Ausnützung dieser beiden Maßnahmen zu ermöglichen.
1. EinleitungIm Zusammenhang mit katastrophenbedingten Ersatzinvestitionen konnten Unternehmer bisher einerseits ihre durch Katastrophenschäden verursachten Kosten gewinn- und somit auch steuermindernd geltend machen, andererseits aber auch den Restbuchwert der durch die Katastrophe zerstörten Anlagen steuerlich absetzen. Neu hinzugekommen sind durch das HWG 2002 für ...