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Schenkungssteuer: Bemessung
• Im Zusammenhang mit der Festsetzung der Bemessungsgrundlage betreffend Schenkungssteuer ist auf die ständige hg. Judikatur zu verweisen, wonach der Wert eines Nutzungsrechtes nicht größer sein darf als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst. - (§ 19 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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