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Ausschüttungsbesteuerung ein Vorschlag zur Neuregelung im Sinn der Kapitalverkehrsfreiheit
Im Dreieck zwischen Endbesteuerung, Kapitalverkehrsfreiheit und Budgetkonsolidierung
Im Dreieck zwischen verfassungsrechtlich gebotener Endbesteuerung, Kapitalverkehrsfreiheit und Budgetkonsolidierung („Null-Defizit") wird eine Neuregelung der Ausschüttungsbesteuerung vorgeschlagen.
1. Die Ausgangslage
Lenneis berichtet mehrfach über den Fortgang des Verfahrens beim EuGH zur Frage, ob die österreichische Ausschüttungsbesteuerung EU-konform ist. Österreich differenziert derzeit bei der Besteuerung von Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften:
· Ausschüttungen aus österreichischen Kapitalgesellschaften werden mit 25% KESt endbesteuert. § 37 Abs. 4 EStG eröffnet eine Option zum Halbsatzverfahren. § 20 Abs. 2 EStG verankert ein Abzugsverbot im Rahmen der Ausschüttungsbesteuerung.
· Ausschüttungen aus ausländischen Kapitalgesellschaften (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland) werden dagegen voll besteuert (kein halber Durchschnittssteuersatz nach § 37 EStG). Ausländische Quellensteuern werden jedoch in der Regel auf die österreichische Einkommensteuer im nach DBA-Recht gebotenen Ausmaß angerechnet. Ein Abzugsverbot für Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Ausschüttungen besteht nicht. Bei hohen Aufwendungen (mehr als 50% der Brutto-Ausschüttung) kann diese Besteuerung günstiger sein als Endbe...