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Anmietung eines Raumes von Außenmitarbeitern durch den Arbeitgeber
Anmietung eines Raumes von Außenmitarbeitern durch den Arbeitgeber (§ 15 EStG)
Mietet der Arbeitgeber (eine regional tätige Steuerberatungskanzlei mit 250 Mitarbeitern) einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem Arbeitnehmer an, so sind die Mietzahlungen dann nicht dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen, wenn der Arbeitgeber gleich lautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt (BFH , VI R131/00, in BB 2002, 79).