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SWK 8, 10. März 2002, Seite 37

Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz im Ministerrat

Neues Rechtsmittelverfahren soll mit 1. Oktober in Kraft treten

Eduard Müller

Am wurde vom Ministerrat der Beschluss gefasst, das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz dem Nationalrat vorzulegen. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Rahmenbedingungen für die Organisation der neu zu schaffenden unabhängigen Verwaltungsbehörde „unabhängiger Finanzsenat" (UFS) und entsprechende Adaptierungen der Bundesabgabenordnung, des Zollrechts-Durchführungsgesetzes und des Finanzstrafgesetzes (Volltext im Internet unter www.bmf.gv.at). Im Zuge des Gesamtprozesses zur Reform der Finanzverwaltung ist es damit dank der langjährigen Vorarbeiten gelungen, diesen Meilenstein auf dem Weg zu einem unabhängigen zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren zu setzen. Nach dem weiteren legistischen Fahrplan soll die parlamentarische Behandlung im April 2002 erfolgen. Das In-Kraft-Treten ist mit vorgesehen.

ZieleDas zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht und Finanzstrafrecht wird derzeit von den sieben Finanzlandesdirektionen wahrgenommen. Die Entscheidungen werden entweder in weisungsfreien Senaten oder durch weisungsgebundene Einzelbeamte getroffen, wobei die Zuordnung nicht sachgerecht, sondern nur historisch erklärbar ist. Damit kann sich da...

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