Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsgebühren: Nachsicht
• Besteht eine Abgabenschuldigkeit (hier: Rechtsgebühren), weil ein Feststellungsbescheid durch offenkundige Säumnis der zuständigen Abgabenbehörde nicht erlassen wurde, liegt dennoch ein Nachsichtsgrund wegen sachlicher Unbilligkeit nicht vor, da kein entsprechender Rechtsbehelf gegen die Säumnis der Behörde erhoben wurde. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
()