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EuGH zur Steuerbefreiung von ärztlichen Leistungen
Mit Urteil vom , Rs. C-141/00 Ambulanter Pflegedienst Kügler GmbH hat der EuGH in Beantwortung von Fragen des BFH entschieden, dass ärztliche Leistungen unabhängig von der Rechtsform des Unternehmers steuerbefreit sind. Volltext des Erkenntnisses auf der Homepage des EuGH unter http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de