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SWK 30, 20. Oktober 2002, Seite 186

Kirchenbeitragssystem: Mindestbeitragspflichten und Gleichheitssatz

Die Kirchenbeitragsordnungen auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts

Peter Pülzl

Die unterschiedlichen Mindestbeiträge von einkommensteuerpflichtigen Kirchenbeitragszahlern einerseits und ausschließlich lohnsteuerpflichtigen Beitragszahlern andererseits werfen gleichheitsrechtliche Bedenken auf. Dem Leitsatz „Unser Kirchenbeitrags-System bemüht sich um Gerechtigkeit. Es soll niemand benachteiligt werden.", wird mit dieser Differenzierung nicht ausreichend Rechnung getragen.

1. Die Anwendbarkeit des Gleichheitssatzes auf die KBO

Der VfGH vertritt in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung, dass es sich bei Kirchenbeitragsschuldigkeiten um zivilrechtliche Verpflichtungen handelt. Schon im Erkenntnis vom , K I-1/56, VfSlg. 3.039, hat der VfGH ausgeführt, dass den die Kirchenbeiträge vorschreibenden Organen kein Imperium zukomme; es sei den kirchlichen Organen deshalb verwehrt, über die Beitragspflicht in einer der Rechtskraft fähigen Weise zu entscheiden. Kirchenbeitragsschuldigkeiten seien vielmehr dadurch als zivilrechtliche Verpflichtungen qualifiziert, dass das Gesetz die Entscheidung da-rüber den Gerichten zuweise. Auch der OGH vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des VfGH die Rechtsauffassung, dass die Kirchenbeitragsschuldigkeiten zivilrechtliche Ve...

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