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SWK 30, 20. Oktober 2002, Seite 188

Postenschacher bei der Besetzung des UFS?

Zweifelhafte Praktiken bei der Auswahl der Stellenbewerber

Es dauert nicht mehr lange, dann wird der Unabhängige Finanzsenat (UFS) seine Arbeit aufnehmen: Voraussichtlich ab soll der UFS Rechtsmittel in Steuer-, Zoll- und Finanzstrafsachen erledigen. Grundsätzlich ist diese neue Behörde natürlich zu begrüßen, doch bei näherer Betrachtung erscheint die viel gepriesene Unabhängigkeit in einem schiefen Licht, insbesondere wenn man weiß, wie die Personalrekrutierung vor sich geht.

1. Postengerangel unter Finanzbediensteten

Zur Besetzung gelangen vor allem Positionen für Senatsvorsitzende und hauptberufliche Senatsmitglieder. Da die Posten im UFS besoldungsrechtlich sehr gut bewertet sind, A1/6 für Senatsvorsitzende und A1/5 für Senatsmitglieder (nach dem neuen Gehaltsschema), herrscht darum ein regelrechtes „G'riss", denn niemand möchte sich die Chance auf eine Gehaltsverbesserung entgehen lassen. Von rund 360 potentiellen Kandidaten aus den Reihen der Finanzverwaltung können nur ca. 250 Mitarbeiter in den Finanzsenat bestellt werden. Damit bleiben 110 Bewerber automatisch auf der Strecke, soll heißen auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz. Aufgrund des zu erwartenden Andranges und Postengerangels wurde sogar eigens eine Mobbing-Hotline eingerichtet...

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