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Ministerialentwurf zur Umsetzung der Transparenz-Richtlinie im Nationalrat eingebracht
Im November 2013 trat die Änderung der Transparenz-Richtlinie für börsennotierte Unternehmen (RL 2013/50/EU) in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis in nationales Recht umsetzen. Am wurde diesbezüglich einen Ministerialentwurf im Nationalrat eingebracht. Der Gesetzesentwurf soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern, Transparenzlücken schließen und Finanzinformationen auf unionsweiter Ebene besser verfügbar machen.
Ausgewählte Änderungen des BörseG 1989
Der Begriff des Emittenten wurde erweitert, zukünftig sollen auch natürliche Personen dazu zählen.
Die Zulassung zum Amtlichen Handel soll nur noch zulässig sein, wenn die gehandelten Wertpapiere durch eine Sammelurkunde verbrieft sind.
Eine bessere, unionsweite Verfügbarkeit von Finanzinformationen soll durch die Schaffung eines zentralen Zugangs zum Speichersystem der OeKB über das europäische elektronische Zugangsportal erreicht werden.
Für bestimmte Marktsegmente entfällt die Verpflichtung zur Erstellung von Quartalsberichten, wobei dies nicht für den „Prime Market“ gilt. Dadurch sollen kleine und mittlere Emittenten entlastet werden.
Transparenzlücken sollen geschlossen werden, indem ...