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Die Entwicklung des europäischen Kapitalmarktrechts – Vom Segré-Bericht zu MiFID II
Im Segré-Bericht von 1966 wurde die Notwendigkeit eines europäischen Kapitalmarkts herausgearbeitet. Auf den Bericht verlautbarte der europäische Gesetzgeber mit zeitlicher Verzögerung eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen, bis nach und nach ein in wesentlichen Kernbereichen europaweit harmonisiertes Kapitalmarktrecht entstand. Nationale Alleingänge im Kapitalmarktrecht sind heute nicht mehr denkbar. Mit der EU-Richtlinie 2014/65/EU vom über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die ab anzuwenden ist, wurde 48 Jahre nach dem Segré-Bericht der vorläufig letzte Meilenstein im europäischen Kapitalmarktrecht gesetzt. Der nachfolgende Beitrag bringt eine Übersicht über die Entwicklungsstufen dieser juristischen Disziplin, die sich in wenigen Jahrzehnten von einer Nischenmaterie dynamisch und rapide nach vorne entwickelt hat und immer mehr Einfluss auf die nationalen Rechte der Mitgliedstaaten nimmt.
In the Segré report of 1966, the need for a European capital market was worked out. Based on the report, the European legislator published, with some delay, a number of directives and regulations, and gradually, in major core areas, established a harmon...