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ESMA startet Konsultationsverfahren zur Beurteilung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Mitarbeitern von Wertpapierfirmen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am ein Konsultationspapier zum Themenbereich Anlegerschutz veröffentlicht. Konkret handelt es sich dabei um Leitlinien zur Beurteilung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Mitarbeitern, die Anlageberatung erbringen.
Der vorliegende Entwurf steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Mai 2014 veröffentlichten MiFID II Richtlinie (Richtlinie 2014/65/EU). Die Mitgliedstaaten müssen bis zum entsprechende nationale Bestimmungen erlassen, um die MiFID II in nationales Recht umzusetzen. Ab dem müssen die neuen Regelungen dann endgültig von den Marktteilnehmern angewendet werden.
Art 24 der MiFID II formuliert das Grundprinzip, dass natürliche Personen, die gegenüber Kunden im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung erbringen oder Auskünfte über Finanzprodukte erteilen, über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen.
Angesichts der Komplexität und kontinuierlichen Veränderung der Anlageprodukte wird es als notwendig erachtet, dass Mitarbeiter ein angemessenes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten der angebotenen Produkte besitzen. Außerdem werden von ihnen ausreichende Fachkenntnisse im...