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ÖBA 6, Juni 2015, Seite 387

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Steuerreform

Im März 2015 präsentierte die Bundesregierung ihre Pläne für die Steuerreform, die überwiegend ab in Kraft treten soll.

Für die Kreditwirtschaft sind darin ua folgende problematische Punkte enthalten:

  • Einführung eines zentralen Kontenregisters

    Laut Aussagen des Finanzministeriums soll das zentrale Kontenregister alle österreichischen Konten (inklusive Sparbücher und Wertpapierdepots) umfassen, somit Unternehmens- und Privatkonten. Nach den Plänen des BMF sollen auch ohne spezielle Verdachtslage vor jeder Betriebsprüfung routinemäßige Abfragen erfolgen. Nach der Abfrage erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Steuerpflichtigen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige für den Steuerpflichtigen. In der Folge tritt die Steuerbehörde an die kontoführende Bank heran mit dem Ersuchen der Offenlegung aller Kontostände und -bewegungen. Nach den Plänen des Finanzministeriums soll es kein Rechtsmittel gegen die Einschaunahme in das Register geben. Das Kontenregister soll rückwirkend per aufgesetzt werden, sodass auch sogen „Abschleicher“ (aufgelassene Konten und „höhere“ Behebungen) aufscheinen.

  • Anhebung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitaler...

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