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ÖBA 6, Juni 2015, Seite 394

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank zum Entwurf der Verordnung zur Strukturreform (Trennbanken-VO)

Die Europäische Kommission veröffentlichte am einen ersten Entwurf zur Verordnung der Strukturreform des Bankensektors (Trennbanken-VO). Dieser Entwurf basiert auf dem Liikanen-Report von Oktober 2012. Am wurde die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Trennbanken-VO im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die VO verfolgt primär zwei Ziele: Zum einen soll der Eigenhandel für bestimmte Institute verboten werden, zum anderen sollen davon nicht umfasste Handelsaktivitäten vom Einlagengeschäft getrennt werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden können diesbezüglich die Abtrennung von bestimmten Tätigkeiten (zB Marktpflege), in ein eigenes, von der Bank zu gründendes „Handelsunternehmen“ verlangen. Ein weiteres Kernelement der Verordnung betrifft das Verbot der Investition in bestimmte AIFs.

Die Vorgaben sollen für folgende Institute gelten:

Global Systemrelevante Institute (G-SIIs): hierunter fallen jene Institute, die gemäß CRD IV Methodik als systemrelevant einzustufen sind.

Banken, die folgende Kriterien erfüllen: die Bilanzsumme beträgt in drei aufeinander folgenden Jahren über 30 Milliarden Euro und die Handelsaktivitäten betragen über 70 M...

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