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SWK 11, 10. April 2001, Seite R 37
Aufschließungsabgabe NÖ
•Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe – (§ 15 Z 1 NÖ Bauordnung 1976), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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