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SWK 11, 10. April 2001, Seite 351

Diskriminierung niedrig entlohnter Mitarbeiter durch Bezugsumwandlungsverbot des § 26 Z 7 lit. a EStG 1988?

Überlegungen zur Verfassungskonformität der Bestimmung

Christoph Oberleitner

Der viel zitierte Generationenvertrag zwischen älterer und jüngerer Bevölkerung hat im gesetzlichen Pensionsversicherungssystem die Bedeutung, dass die Beiträge der Aktiven im Wege eines Umlageverfahrens an die Pensionisten ausbezahlt werden. Dabei steht das Prinzip Hoffnung im Vordergrund, nämlich die Hoffnung der jüngeren Bevölkerung, dass, wenn sie zu Pensionisten geworden sind, die dann Jungen ebenfalls die Pensionen finanzieren. Da angesichts der Bevölkerungsentwicklung diese Hoffnungen zunehmend in Frage zu stellen sind, werden Möglichkeiten zur Altersversorgung abseits des staatlichen Sozialversicherungssystems entwickelt und auch vom Staat unterstützt. Eine der Bestrebungen führte 1990 zur Schaffung der Pensionskassen.Die den Grundgedanken fördernden begleitenden steuerlichen Vorschriften werden nun ihrerseits von einschränkenden steuerlichen Vorschriften begleitet, auf die im Rahmen dieses Beitrages eingegangen werden soll. Insbesondere wird die mögliche Diskriminierung bestimmter Mitarbeitergruppen aufgezeigt.

1. Die Situation der Pensionskassen

Die Pensionskassen sind mittlerweile 10 Jahre am Markt tätig. Diese ersten 10 Jahre waren überwiegend davon geprägt, dass Unterneh...

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