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Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch
Neue Publikationsmöglichkeit für Kapitalgesellschaften tritt voraussichtlich mit 1. 5. 2001 in Kraft
Kapitalgesellschaften sind spätestens innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag zur Einreichung ihres Jahresabschlusses samt erforderlichen Beilagen verpflichtet. Diese Daten sollen nach der vom parlamentarischen Justizausschuss Mitte März beschlossenen Regierungsvorlagebetreffend eine Neutextierung des § 277 HGB auch auf elektronischem Weg dem Firmenbuchgericht übermittelt werden können.
1. Geplante Regelungen
Das Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch geändert wird, ermöglicht für Kapitalgesellschaften die elektronische Einreichung der nach § 277 HGB offen zu legenden Daten. Die erforderlichen Daten stehen den Unternehmen in den meisten Fällen ohnehin in elektronischer Form zur Verfügung, wodurch die Einreichung im Wege des „elektronischen Rechtsverkehrs" nach Ansicht des Gesetzgebers ohne weiteres verwirklicht werden kann.
Wesentlich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Einreichung nur durch Inhaber einer Benutzerberechtigung von FinanzOnline erfolgen kann. In der Regel wird das der jeweils zuständige Wirtschaftstreuhänder durchführen.
Insbesondere wird § 277 HGB einer Novellierung unterzog...