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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zu rückwirkenden Korrekturen
UmS 40/11/01: Kann anlässlich der Einbringung eines zum Betriebsvermögen des protokollierten Einzelunternehmers gehörenden 100%igen GmbH-Anteils die Betriebsliegenschaft des Einzelunternehmers rückwirkend entnommen werden?
Antwort: Nein. § 16 Abs. 5 UmgrStG ermöglicht die Korrektur hinsichtlich des Buch- bzw. Verkehrswertes u. a. durch rückwirkende Entnahmen bzw. Zurückbehaltungen. Im Zusammenhang mit der Einbringung eines Kapitalanteils ist das Korrektursystem nicht anwendbar, da sich das begünstigte Vermögen auf das Wirtschaftsgut „Kapitalanteil" beschränkt und lediglich gemäß § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG eine gesetzliche Möglichkeit der Mitübertragung von anschaffungsbezogenen Verbindlichkeiten besteht. Da die rückwirkende Entnahme der Liegenschaft nach dem UmgrStG nicht möglich ist, kann eine nicht rückwirkende Entnahme nach allgemeinem Einkommensteuerrecht vorliegen, wenn die Eigenschaft der Liegenschaft als Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens nicht gegeben ist oder eine Zweckänderung vorliegt.