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SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite R 091

Parkometergesetz Wien

Im Sinne des Wiener Parkometergesetzes muß das zum Nachweis der Schuldlosigkeit erstattete Tatsachenvorbringen des Beschwerdeführers nicht bereits bis ins letzte Detail vollständig sein. - (§ 1 a Abs. 1 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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