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SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite S 710

Börsenumsatzsteuer bei Übernahme von Haftungen

Ungerechtfertigte Erhöhung der Bemessungsgrundlage

Mag. Christoph Oberleitner

Beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH wird häufig neben einem fixierten Abtretungspreis eine Haftungsübernahme vereinbart. Nach der ständigen Rechtssprechung des VwGHgehört die Haftung zum vereinbarten Preis und unterliegt der Börsenumsatzsteuer.Nachfolgend wird anhand von Beispielsfällen aufgezeigt, daß die Rechtsprechung zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Bemessungsgrundlage führt.

I. Grundsätzliches zur Haftung

In vielen Fällen übernimmt für Bankverbindlichkeiten einer GmbH ein Gesellschafter oder Geschäftsführer oder sonst der Gesellschaft Nahestehender der Bank gegenüber eine Haftung für die ordnungsgemäße Bedienung und Rückzahlung der Bankverbindlichkeit.

1. Statischer Aspekt der Haftung

In zeitlicher Hinsicht kann eine Haftung zu einem bestimmten Tag, also statisch, beurteilt werden. Zu einem bestimmten Stichtag kann rechnerisch ermittelt werden, inwieweit die Gesellschaft selbst ihre Verpflichtungen erfüllen kann bzw. nicht.

Überprüft man folgendes vereinfachte Beispiel 1,


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva
Stichtag
Passiva
1.000
Bankverbindlichkeit
(der Gesellschafter haftet dafür)
Fehlkapital
2.000
– 1.000
1.000
Bilanzsumme
1.000



so tritt klar zutage, daß zu diesem Stichtag eine Haftung von...

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