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SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite S 706

Steuerliche Behandlung der negativen Kursentwicklung bei einer Index-Anleihe

Auf Basis der in der Eingabe getroffenen Darstellungen ist von einem Forderungswertpapier - also einer Index-Anleihe - auszugehen. Dies ergibt sich aus der ho. Ansicht, wonach bei der einer Absicherung des eingesetzten Kapitals von mehr als 20% ein Forderungswertpapier anzunehmen ist ( GZ 14 0602/2-IV/14/99, SWK-Heft 11/1999, Seite S 259 f.). Bei einer Index-Anleihe ist folgendermaßen vorzugehen:

Wird auf Grund einer positiven Indexentwicklung ein Wert realisiert, der höher ist als das eingesetzte Kapital, liegt kapitalertragsteuerpflichtiger Zinsertrag vor. Kommt es in der Folge zur Realisierung eines geringeren Wertes, ist rückgängig gemachter Kapitalertrag gegeben, allerdings nur insoweit, als der Wert nicht unter das eingesetzte Kapital sinkt. Diese Einschränkung ist deshalb erforderlich, weil nur Zinsertrag rückgängig gemacht werden kann, der tatsächlich angefallen ist (und eben nur die über das eingesetzte Kapital hinausgehende Wertzunahme Kapitalertrag darstellt). Fällt der Wert unter den Betrag des eingesetzten Kapitals, so handelt es sich dabei nicht um negative Kapitalerträge, sondern um einen Forderungsverlust. Die Index-Anleihe ist in diesem Sin...

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