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SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite R 091

Abfallgebühren Innsbruck

Nach dem Regelungssystem der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck kommt es für das Entstehen des Abgabenanspruches hinsichtlich der Grundgebühr nicht darauf an, ob tatsächlich Müll von der städtischen Müllabfuhr entsorgt wird. - (§ 4 Abs. 8 Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 1992), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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