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Abfallgebühren Innsbruck
•Nach dem Regelungssystem der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck kommt es für das Entstehen des Abgabenanspruches hinsichtlich der Grundgebühr nicht darauf an, ob tatsächlich Müll von der städtischen Müllabfuhr entsorgt wird. - (§ 4 Abs. 8 Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 1992), (Abweisung)
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