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EuGH: Beihilfenverbot
•Beihilfenverbot: Steueranrechnung nach Maßgabe des Kraftstoffverbrauchs als staatliche Beihilfe unzulässig; Rückforderung der Beihilfe möglich
Urteilstenor des EuGH:
Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
( Italien/Kommission, Nichtigkeitsklage der italienischen Republik)
Anmerkung: Die Entscheidung der Kommission, daß die von Italien eingeführte Beihilfenregelung für Güterkraftverkehrsunternehmer in Form einer Steueranrechnung nach Maßgabe des Kraftstoffverbrauchs für in Italien zurückgelegte Wegstrecken entsprechend ihrer Wahl durch Abzug von den Beträgen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Mehrwertsteuer oder als vom Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer einzubehaltende Lohnsteuer rechtswidrig sei, da sie unter Verletzung der Verfahrensregeln nach Art. 92 Abs. 3 EGV in Kraft gesetzt wurde, und ferner gemäß Art. 92 Abs. 1 EGV mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sei, da sie weder eine der für Ausnahmen nach Art. 92 Abs. 2 u. 3 EGV erforderlichen Bedingungen noch die Bedingungen der VO (EWG) 1107/70 erfüllt, wurde vom EuGH bestätigt. Überdies entschied der EuGH, daß die Rückforderung der staat...