Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite T 257

Österreich hat niedrige Mehrwertsteuer bei Mieten abgesichert


Verknüpfung mit Umsetzung einer Richtlinie über Steuererleichterungen für arbeitsintensive Dienstleistungen

(apa) - Österreich darf bis auf weiteres den ermäßigten 10prozentigen Mehrwertsteuersatz auf Mieten anwenden. Eine entsprechende Zusage erreichte Österreich im Zuge der Verhandlungen über eine EG-Richtlinie über Steuererleichterungen für arbeitsintensive Dienstleistungen, bestätigte Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer auf Anfrage von Journalisten.

Im EU-Beitrittsvertrag hatte Österreich eine vierjährige Übergangsfrist für die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes festschreiben lassen. Damals war man allerdings davon ausgegangen, daß vor Ablauf dieser Frist die EU eine neue Mehrwertsteuerrichtlinie verabschieden werde, in der solche Ausnahmen geregelt werden sollten. Diese Richtlinie gibt es bis heute noch nicht, die vierjährige Frist ist aber Ende 1998 ausgelaufen.

Nun hat die EU-Kommission eine Erklärung versprochen, wonach die österreichische Mehrwertsteuer auf Mieten bis zur Verabschiedung der neuen EG-Mehrwertsteuerrichtlinie in Kraft bleiben darf. Diese Richtlinie muß als Steuerfrage einstimmig von allen EU-Ländern beschlossen werden.

Richtlinie über Mehrwertsteuerermäß...

Daten werden geladen...