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SWK 30, 20. Oktober 1999, Seite R 092

Masseverwalter: Lenkererhebung

Ein Masseverwalter ist nicht verpflichtet, auf die fälschlich an den Gemeinschuldner adressierte Anfrage (Lenkererhebung) zu antworten; die Nichtbeantwortung der Anfrage ist nicht rechtswidrig, und der Beschwerdeführer ist wegen der Nichtentsprechung des Auskunftsverlangens auch nicht zu bestrafen. - (§ 1 a Abs. 1 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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