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SWK 3, 20. Jänner 1996, Seite E 1
Doppelwohnsitz
Doppelwohnsitz (§ 16 Abs. 1 EStG)
Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung sind nur die fiktiven Mietkosten abzugsfähig, die bei Anmietung entstanden wären (BFH , VI R 32/95).