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Vermittlungsleistungen für ausländische Geschäftspartner
Bei Vermittlungsleistungen in Deutschland ist die Nullregelung nicht anwendbar
Bei Vermittlungsleistungen für ausländische Geschäftspartner ergibt es sich häufig, daß in Österreich ansässige Unternehmer mit den Rechtsnormen anderer Staaten konfrontiert werden. Aufgrund der starken wirtschaftlichen Verflechtung mit dem Nachbarland Deutschland interessieren insbesondere mögliche Auswirkungen der deutschen Umsatzsteuerbestimmungen auf österreichische Vermittler.
Generell gilt, daß die gesetzlichen Bestimmungen aller betroffenen Länder auf eine mögliche steuerliche Relevanz zu untersuchen sind. So sind im Falle eines österreichischen Vermittlers, der einen Umsatz z. B. für eine deutsche Maschinenfabrik erwirkt, zuerst die österreichischen Bestimmungen und danach die Bestimmungen des ebenfalls betroffenen Staates Deutschland zu untersuchen.
Trotz der bestehenden 6. MwSt-RL, die verbindlich eine Harmonisierung der Umsatzsteuer für alle EU-Staaten festlegt, wäre es verfehlt anzunehmen, daß überall innerhalb der EU das gleiche Umsatzsteuerrecht herrscht. In der Praxis tauchen immer wieder Fälle von Doppelbesteuerung und Doppel-Nichtbesteuerung auf.
Ob ein Vermittlungsumsatz in Österreich umsatzsteuerbar ist, normiert einmal allgemein § 3 a Abs. 4 UStG 1994 sowie Art. 3 a Abs. 1 für mittels U...