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Sanierungsgewinn nicht bei Liquidation
Sanierungsgewinn nicht bei Liquidation (§ 36 EStG)
Wird eine Betriebsstätte einer KG von einer GmbH übernommen und wird anschließend über das Vermögen der KG nach Konkurseröffnung ein Zwangsausgleich durchgeführt, dann hat durch den Zwangsausgleich keine erfolgreiche Sanierung stattgefunden, die das Unternehmen in seiner ursprünglichen Form weiterbestehen läßt. Im konkreten Fall hat eine Liquidation des verbleibenden Unternehmens stattgefunden. Liquidation ist aber das Gegenteil der Sanierung. Auch der Umstand, daß die GmbH unter dem alten Firmennamen weitergearbeitet hat und ein Großteil der Lieferanten gleich blieb, spricht nicht für eine Sanierung ().