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Schuldzinsen als Betriebsausgaben
Schuldzinsen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)
Mit Beschluß vom 28. 6. und wurde dem Großen Senat des BFH die Frage vorgelegt, ob Zinsen nach der "Zwei- oder Dreikontentheorie" immer als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Weiters wurde angefragt, ob die Abdeckung privater Kredite nach der Dreikontentheorie dazu führt, daß die Zinsen aus der "Umschuldung" zu Betriebsausgaben werden (BB 1995, 2510).