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SWK 3, 20. Jänner 1996, Seite A 46

Verlustzuweisung vor Ergehen des Feststellungsbescheides?

Das Finanzamt ist nicht dazu verhalten, die in der Abgabenerklärung ausgewiesenen negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rd. 1 Mio. S aus einer ersichtlich erst in diesem Jahr eingegangenen atypisch stillen Beteiligung (im Nominale von 400.000 S) bei der Erlassung des Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen, bloß weil dem Gesellschafter (vom Geschäftsherrn) mitgeteilt worden war, es entfalle auf ihn ein anteiliger Jahresverlust in dieser Höhe. Ergaben sich – im Zuge des Veranlagungsverfahrens – besondere Bedenken am Vorliegen einer Einkunftsquelle (Publikumsgesellschaft, Verlustmodell, zeitlich begrenzte Beteiligungen, ausstehende Veranlagung bei abgabenbehördlicher Prüfung der Mitunternehmerschaft), war es Sache des Abgabepflichtigen, diese – über Vorhalt – zu zerstreuen und den Sachverhalt aufzuklären, zumal ihm, vor allem aber dem Geschäftsherrn, regelmäßig ein besserer Überblick über die Ertragsaussichten möglich ist als der Abgabenbehörde. Gelingt ihm dies in keiner Weise, und sei es nur deshalb, weil der Geschäftsherr zur Verfügung stehende Unterlagen nicht herausgibt (vgl. Erk. vom , 90/13/0089, 90/13/0090, betreffend einen Vorauszahlungsbescheid), braucht auch das ...

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