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SWK 27, 20. September 1995, Seite R 98

Parkgebühren Salzburg

In der Stadt Salzburg ist ein Parkschein auch dann zu entwerten, wenn ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einemPrivatparkplatzgeparkt wird und das Fahrzeug teilweise in die Halteverbotszone hineinragt - (§ 1 Abs. 6 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)

(-0061)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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