Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 1995, Seite R 93

Zahlungsaufschub: Antrag

Der Hinweis auf eine eingebrachte Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ist keine ausreichende Begründung für einen Antrag aufZahlungsaufschub- (§ 54 b Abs. 3 VStG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...