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SWK 27, 20. September 1995, Seite R 93
Zahlungsaufschub: Antrag
•Der Hinweis auf eine eingebrachte Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ist keine ausreichende Begründung für einen Antrag aufZahlungsaufschub- (§ 54 b Abs. 3 VStG), (Abweisung)
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