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SWK 27, 20. September 1995, Seite B 60

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Gleichbehandlungsgebot

Wenn Dienstgruppen (im Kollektivvertrag) gleichermaßen ungelernte Hilfskräfte betreffen, wobei als entscheidendes Belastungskriterium für die Höherqualifizierung das Kriterium einer Tätigkeit bleibt, die größere Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit stellt, liegt mittelbare Diskriminierung vor. (Zu § 2 Abs. 2 GleichbG; 9 Ob A 801/94)

Konkurrenzklausel im befristeten Arbeitsverhältnis

Der Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses allein steht der Wirksamkeit einer Konkurrenzklausel grundsätzlich nicht entgegen; allerdings ist ihre Wirksamkeit im Sinne des § 36 Abs. 2 Z 2 AngG (unbillige Erschwerung des Fortkommens?) besonders streng zu prüfen. (Zu §§ 19 Abs. 1, 36 AngG; 9 Ob A 235/94)

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