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Gleichbehandlungsgebot
• Gleichbehandlungsgebot
Wenn Dienstgruppen (im Kollektivvertrag) gleichermaßen ungelernte Hilfskräfte betreffen, wobei als entscheidendes Belastungskriterium für die Höherqualifizierung das Kriterium einer Tätigkeit bleibt, die größere Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit stellt, liegt mittelbare Diskriminierung vor. (Zu § 2 Abs. 2 GleichbG; 9 Ob A 801/94)