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SWK 27, 20. September 1995, Seite R 98
Unabhängiger Verwaltungssenat Wien
•Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat einemündliche Verhandlungüber eine Berufung betreffend Bestrafung wegen Verkürzung der Parkometerabgabe durchzuführen, wenn der angefochtene Bescheid nicht aufgehoben wird - (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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