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SWK 27, 20. September 1995, Seite 098

Unabhängiger Verwaltungssenat Wien

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat einemündliche Verhandlungüber eine Berufung betreffend Bestrafung wegen Verkürzung der Parkometerabgabe durchzuführen, wenn der angefochtene Bescheid nicht aufgehoben wird - (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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