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SWK 27, 20. September 1995, Seite 093

Zuzugsbegünstigung: Bewilligung

Ein Antrag auf Bewilligung einerZuzugsbegünstigungfür eine im Jahr 1992 zugezogene Person darf nicht mit dem Hinweis auf die europäische Integration abgewiesen werden - (§ 103 EStG 1988 alte Fassung)

Der VwGH hatte schon mit Erk. , 93/13/0163, einen Bescheid, mit dem das Ansuchen des Beschwerdeführers um Gewährung einer Zuzugsbegünstigung abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren wurde der Beschwerdeführer neuerlich abgewiesen. Begründet wurde der Bescheid zunächst damit, daß es eines der steuerrechtlichen "Kernanliegen" der europäischen Integration sei, wettbewerbsschädliche Steuerunterschiede in den Mitgliedstaaten abzubauen. Es erscheine mit dem "Geist der Steuerneutralität" unvereinbar, daß Staaten versuchen, einander begüterte Steuerpflichtige durch großzügige Steuergeschenke abzuwerben. Dies gelte nicht nur für Bürger der Europäischen Union selbst, sondern auch für Bürger aus "Übersee", die sich in Staaten der Union niederlassen wollen. Weiters verwies die Finanzbehörde auf die Endbesteuerung bestimmter Kapitaleinkünfte. Damit sei für den vermögenden Personenkreis ein Effekt erzielbar, der "teilweise sogar zu günstigeren Ergebnissen ...

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