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Pauschale Taggelder bei Entsendungen ins Inland: Entgelteigenschaft und Sozialdumping
LSDB-Richtlinien 2015; , Sähköalojen ammattiliitto; Rz 735 der LStR 2002; Wiesinger, Die Auswirkung der Entscheidung Sähköalojen ammattiliitto auf österreichische Entgeltregelungen, RdW 2015, 373.
Da pauschale Aufwandsersätze für Dienstreisen nach der EuGH-Rechtsprechung als Entsendungszulagen im Sinne der Entsende-Richtlinie 96/71/EG zu werten sind, stehen den Arbeitnehmern im Falle einer Entsendung vom Ausland ins Inland zB auch pauschale Taggelder zu, die nach dem maßgeblichen nationalen Kollektivvertrag zu zahlen sind.
Diese pauschalen Taggelder unterliegen aber nicht der Mindestentgeltkontrolle, weil die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen zur Unterentlohnung die nach § 49 Abs 3 ASVG beitragsfreien Entgelte ausnehmen.
Die umfassende Steuer- und Beitragsfreiheit dieser Aufwandsersätze kann sich darauf stützen, dass durch die gesetzliche Vorgabe des AVRAG insoweit die Anwendung der kollektivvertraglichen Vorschrift auch für das ausländische Arbeitgeberunternehmen normiert wird. Entsprechendes gilt im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung.