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ASoK 9, September 2015, Seite 357

Kfz-Nutzung beim wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer

, BMF-010222/0260-VI/7/2011 (Lohnsteuerprotokoll 2014); Steiger, Kfz-Nutzung beim wesentlich beteiligten Geschäftsführer – die Finanz geht eigene Wege, taxlex 2015, 198; derselbe, Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2014 – Ergebnisunterlage Lohnsteuer, taxlex 2014, 394.

Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich der für die Lohnnebenkosten maßgeblichen Bewertung des Sachbezugs der Privatnutzung eines Firmen-PKW durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer seit Kurzem davon aus, dass dann, wenn das Fahrzeug nur diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung steht und der Vorteil nicht gemäß Sachbezugswerteverordnung ermittelt wird, die der GmbH tatsächlich entstandenen gesamten Kfz-Kosten (betriebliche und nicht betriebliche) anzusetzen sind. Dies wird mit der mangelnden Anwendbarkeit des § 26 EStG (Nichtsteuerbarkeit bestimmter Zuwendungen des Arbeitgebers) und der Eigenbestimmtheit der Selbständigen gerechtfertigt. Diese Rechtsauffassung kann ich aus folgenden Gründen nicht teilen:

Auch wenn die Lohnnebenkosten von den Bruttovergütungen zu bemessen sind und die Judikatur festgehalten hat, dass § 26 EStG für die Lohnnebenkostenermittlung bei wesentlich beteiligten Ges...

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