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ASoK 9, September 2015, Seite 355

Abhaltung von Seminaren im Werkvertrag

BVwG , W156 2004608-1.

In der angeführten Entscheidung ging es um die Frage, ob die Abhaltung von Seminaren als Dauerschuldverhältnis oder als Werk einzustufen ist. Konkret handelte es sich um mehrtägige Schulungen für Mitarbeiter von Banken, die nebenberuflich von einem erfahrenen Trainer konzipiert und wiederholt auf Basis mündlicher Vereinbarungen über eine Akademie, die als Veranstalter auftrat und die Organisation wahrnahm, abgehalten wurden. Die im Anschluss an die Seminare von den Teilnehmern ausgefüllten Feedback-Bögen entschieden über die weitere Beauftragung des Trainers; im Falle der Unzufriedenheit der Teilnehmer konnte es auch zu Honorarkürzungen kommen.

Das Gericht entschied auf Basis dieses Sachverhalts, dass die übernommenen Schulungsveranstaltungen als gesonderte Werke anzusehen sind. Der Trainer bot nämlich ein Gesamtpaket im Sinne einer im Vorhinein individualisierten und konkreten Leistung an, das – im Gegensatz zu einem Dauerschuldverhältnis, bei dem die geschuldeten Leistungen nur gattungsmäßig umschrieben werden – keiner weiteren Konkretisierung durch den Auftraggeber bedurfte, sodass die vertragliche Verpflichtung des Trainers ohne weiteres Zutun des Schulungs...

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