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ASoK 9, September 2015, Seite 348

Die BAG-Novelle 2015

Erstmalige Formulierung von Qualitätszielen für die Ausbildung

Manfred Pichelmayer

Primäres Ziel der am kundgemachten und am in Kraft getretenen Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2015 (BAG-Novelle 2015), BGBl I 2015/78, ist es, das Image der Lehre zu verbessern. So sind erstmalig Qualitätsziele für die Ausbildung formuliert. Redaktionelle Anpassungen beziehen sich primär auf administrative Bereiche und sind in der Ausbildungspraxis kaum von Bedeutung.

1. Qualitätsmanagement

Eines der Ziele der BAG-Novelle 2015 ist die Weiterentwicklung und Verbesserung des Images der Lehrlingsausbildung. In § 1a BAG werden folgende Qualitätsziele für die Ausbildung ausdrücklich formuliert:

  • Wesentliche Aufgabe der Berufsausbildung ist die Ausbildung in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten und den dafür erforderlichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen.

  • Die Ausbildung bereitet auf die Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen vor.

  • Die Berufsausbildung soll zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen.

  • Die Berufsbilder in den einzelnen Lehrberufen sollen aktuell und für den Arbeitsmarkt relevant sein.

  • Der Wirtschaftsminister koordiniert und fördert die Einbeziehung aller mit der Berufsausbildung befassten Behörden und der Sozialpartner.

  • Die Durchlässigkeit zwisch...

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